Termine

Information zur Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Terminabsage:

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, einen bereits vereinbarten Termin einzuhalten, so ersuchen wir Sie in Ihrem eigenen Interesse um rechtzeitige Terminabsage (bis 12.00 Uhr am vorhergehenden Werktag).

Andernfalls sehen wir uns bei Vorliegen folgender Voraussetzungen gezwungen, Ihnen eine Honorarnote * zu stellen:

    1. Ihr individueller Behandlungstermin wurde mit Ihnen vereinbart und für Sie reserviert.
    2. Der Termin wurde von Ihnen nicht wahrgenommen und auch nicht (rechtzeitig) abgesagt.
    3. Für mich als Arzt bestand somit keine sonstige Erwerbsmöglichkeit in der Zeit des für Sie reservierten Termins, insbesondere konnte ich in dieser Zeit keine andere Patientin behandeln.
    4. Allfällige Ersparnis durch die nicht erfolgte Behandlung habe ich in der geforderten Honorarnote bereits berücksichtigt.

 

* fortgesetzter Entgeltanspruch analog § 1168 ABGB

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